Personenbeförderungsrecht

Personenbeförderungsrecht

Nach § 1 PBefG unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (O-Bussen) und Kraftfahrzeugender Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. Die EU hat das sogenannte Road Package beschlossen. Durch das Road Package sind Änderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes) erforderlich geworden, die der Bundesgesetzgeber durch Gesetzesbeschluss vom 23. September 2011 umgesetzt hat. 

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