Notarielles Testament genügt als Nachweis für das Erbrecht
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Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.
Die Hinzuziehung eines Notars bei einer Testamentserrichtung kann vorteilhaft sein, weil der Erblasser eine juristische Beratung erhält. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein eröffnetes notarielles Testament als Nachweis für das Erbrecht gilt.