Mergers & Acquisitions

Mergers & Acquisitions

Die Fachgruppe Mergers & Acquisitions befasst sich mit Unternehmensverkäufen und –Übernahmen, sowie Fragen des grenzüberschreitenden Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Ein Unternehmenskaufvertrag an sich ist in Deutschland zwar nicht an eine besondere Form gebunden, allerdings gibt es Regelungen, aus denen sich im Einzelfall die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung des Kaufvertrages ergeben. So ist der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH regelmäßig notariell zu beurkunden (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Das gilt auch dann, wenn ein Grundstück zum Vermögen des Unternehmens gehört (§ 311b Abs. 1 BGB). Wie jede Investitionsentscheidung verlangen die Kaufentscheidung eine sorgfältige Prüfung, sowie Bewertung der Zielunternehmung.

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