Betriebsübergang bei Wechsel der Bistrobewirtschaftung?

Luxemburg Recht
10.04.20061415 Mal gelesen

Nein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 06.04.2006 zu der Frage Stellung genommen, ob ein Unternehmen - hier die Bahn AG -, welches zuvor die Zugbewirtschaftung einem selbständigen Catering-Unternehmen übertragen hatte und nun die Bewirtschaftung - ohne Personalübernahme - wieder selber ausübt, die Arbeitnehmer des Catering-Unternehmens aufgrund eines Betriebsübergangs übernommen hatte.

 

Das BAG führte aus, dass ein Betrieb oder Betriebsteil nur dann übergehe, wenn dieser beim Erwerber als Betrieb oder organisatorisch selbständiger Betriebsteil fortgeführt werde. Eine solche Fortführung liege aber gerade nicht vor, wenn ein Bewirtschaftungsbetrieb - wie im Fall der Bahn AG - vollständig in die eigene Organisationsstruktur eines anderen Unternehmens eingegliedert werde.

Die Klage der durch das Catering-Unternehmen gekündigten Arbeitnehmerin blieb in allen Instanzen erfolglos.

BAG Urteil vom 06.04.2006, Az.: 8 AZR 249/04