Lizenzrecht

Lizenzrecht Patent

Das Lizenzrecht ist Teilgebiet des Urheberrechts. Der Begriff der Lizenz wird im Gesetz nicht überall verwendet. Das Urheberrecht gebraucht z. B. den Begriff des Nutzungsrechts, ohne dass damit etwas anderes gemeint wäre. Die Lizenz lässt sich auf mehrerlei Weise vergeben. Sie kann zunächst einmal als nicht-ausschließliche Lizenz vergeben werden. Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten unter definierten Bedingungen einzuräumen.

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