Liechtensteinisches Recht

Liechtenstein Recht

Das liberale Rechtssystem des Fürstentums Liechtenstein beinhaltet sowohl aus Österreich wie auch aus der Schweiz rezipierte Elemente. Ursprünglich liechtensteinische Gesetze sind beispielsweise das Personen- und Gesellschaftsrecht sowie das Ehe-und Familienrecht. In Liechtenstein wird die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen durch drei Gerichte ausgeübt. In erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof. Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird durch den Staatsgerichtshof ausgeübt.

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