Die Osterweiterung der EU, Unionsbürgerfreizügigkeit, Aufenthaltsrecht!
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Die Osterweiterung der EU
Am 01.05.2004 sind 10 Staaten der Europäischen Union beigetreten. Dies sind:
Estland - Lettland - Litauen - Polen - die Tschechische Republik - die Slowakische Republik - Ungarn - Slowenien - Malta - Zypern.
Mit diesem Tag sind die Staatsangehörigen dieser Länder Unionsbürger geworden.
Für Unionsbürger gelten andere Regeln als für die anderen Ausländer, die in Abgrenzung hierzu als Drittstaatsangehörige bezeichnet werden.