Lettisches Recht

Lettland Recht

Lettland ist eine parlamentarische Demokratie westlicher Ausprägung. Nach der Unabhängigkeitserklärung Lettlands von der Sowjetunion im Jahre 1990 wurde zunächst die alte Verfassung der ersten lettischen Republik von 1922 teilweise als Staatsgrundlage benutzt. Das 1992 verabschiedete „Gesetz über die rechtsprechende Gewalt” proklamiert die Existenz einer demokratischen, unabhängigen und effizienten Judikative. Es regelt alle relevanten Fragen zum Instanzenzug, der Qualifikation der Richter, Selbstverwaltung der Anwaltschaft etc. Die Unabhängigkeit der Richter ist in der Verfassung verankert. Das Justizministerium legt die Zahl der Richter fest, verwaltet die Haushaltsmittel des Gerichtssystems und überwacht die Organisation der Tätigkeiten an den Regional- und Bezirksgerichten.

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