Rückschlag für "Vielfliegende Arbeitnehmer"

Lateinamerika Recht
11.04.20061734 Mal gelesen

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 11.04.2006, Az. 9 AZR 500/05, entschieden, dass erworbene Meilen im Wege eines Miles-and-More Programmes an den Arbeitgeber herauszugeben sind, wenn diese in Wahrnehmung der dienstlichen Tätigkeit erworben wurden. Erworbene Sondervorteile stünden dem Arbeitgeber zu.

In dem zu entscheidenen Fall hatte der Arbeitnehmer bereits ein Meilenkonto im Wert von 9.700 € angesammelt, das er für private Zwecke nutzte. Diese Vorteile hat er nun an den Arbeitgeber herauszugeben.

 

O. Stemmer