Koreanisches Recht

Koreanisches Recht

In Korea wurde unter der japanischen Kolonialherrschaft ein kontinental-europäisches Rechtssystem eingeführt, welches im Großen und Ganzen deutscher Prägung war. Auch nach der Gründung der Republik Korea galt zunächst das durch die Japaner eingeführte Zivilgesetz. Nach dem Koreakrieg wurden die vorher geplanten Rechtsreformen wieder aufgenommen und am 22.2.1958 das neue Zivilgesetz der Republik Korea verabschiedet. 1962 folgte ein Handelsgesetz, welches auch umfassende Regelungen zum Gesellschaftsrecht enthält.

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