Bonusmeilen gehören den Arbeitgebern - wirklich?

Jordanisches Recht
12.04.20061132 Mal gelesen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 11.04.2006 (Az.: 9 AZR 500/05), dass Unternehmen ihren Mitarbeitern verbieten können, geschäftlich erworbene Bonusmeilen aus einem Vielfliegerprogramm privat zu nutzen, denn die erworbenen Meilen stünden dem Arbeitgeber zu. Wirklich?

Die Frage war bisher sehr umstritten, daher war das Thema in vielen Betrieben auch nur unzureichend geregelt worden. Das Urteil schafft nunmehr die nötige Rechtssicherheit für eindeutige Regelungen.

Aber: das Urteil des BAG begründet nicht generell ein Verbot der privaten Nutzung von dienstlich erworbenen Bonusmeilen. Es kommt entscheidend auf den Einzelfall an. Denn durch eine "betriebliche Übung" kann sehr wohl ein Anspruch des Arbeitnehmers auf private Nutzung entstanden sein, was beispielhaft dann gegegeben sein kann, sollte der Arbeitgeber die private Nutzung über einen längeren Zeitraum wissentlich - ausdrücklich oder stillschweigend - geduldet haben. Für eine Änderung bedarf es dann des Einverständnisses des Arbeitnehmers - oder es bleibt wie bisher bei der privaten Nutzung.