Vorsicht vor Einbrechern! Vorsicht vor Gerichten!!
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Wer eine Haustür, in der sich Glasfenster befinden, bei Verlassen der Wohnung nicht abschließt, sondern lediglich mit dem außen befindlichen Knauf zuzieht, begeht "einen schweren Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt" sowie "ein nicht mehr entschuldbares Fehlverhalten" im Verhältnis zu seinem Hausratversicherer. Dies ist jedenfalls die Auffassung des Oberlandesgerichtes Oldenburg.
Rechtsanwalt
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