Israelisches Recht

Israelisches Recht

Das Recht des heutigen Israels hat seine Ursprünge in drei verschiedenen Rechtstraditionen: Dem Recht aus osmanischer Zeit, dem Recht der britischen Mandatszeit in Form des Common law und dem positiven Recht des israelischen Gesetzgebers seit 1948. Die Gründung des Staates Israel 1948 brachte zunächst keine tiefgreifenden Veränderungen: Die Law and Administration Ordinance 1948 ließ alles geltende Recht in Kraft, soweit es nicht durch neue Legislativakte geändert wurde. Bis in die Gegenwart ist deshalb ein großer Teil des Rechts Israels im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts materiell englisches Recht, auch wenn seit 1972 die Rechtsprechung der englischen Gerichte nicht mehr bindend ist.

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