Isländisches Recht

Isländisches Recht

Island ist seit dem 17. Juni 1944 eine unabhängige parlamentarisch-demokratische Republik. Der Demokratieindex listet Island aktuell (2014) auf dem dritten Platz weltweit ein. Island hat kein Verfassungsgericht, so dass es den allgemeinen Gerichten obliegt, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Vorschriften zu urteilen. Daher verfügt das Parlament über einen relativ großen Freiraum bei der Auslegung der Verfassung.

Fachartikel zum Thema: Isländisches Recht