Streit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) von DEWB-Aktionären bezüglich einer Abfindungszahlung gegen die Jenoptik AG
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Der BGH hat am 8. Mai 2006 über die Revision der Jenoptik AG (II ZR 27/05) in einer Sache zu entscheiden, in dem ein DEWB-Aktionär von der Jenoptik die Übernahme von mehr als 11.000 Aktien gegen Zahlung einer Abfindung von je 26,51 EUR verlangt und die Jenoptik AG vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena (7 U 391/03) entsprechend verurteilt wurde.
Abfindung oder Schadenersatz
Rechtsanwalt
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