Estländisches Recht

Estländisches Recht

Estland gehört zu den Ländern mit kontinentaleuropäischer Rechtsordnung. Allgemein anerkannte Grundsätze und Normen des Völkerrechts sind ein untrennbarer Bestandteil des estnischen Rechtssystems. Für das institutionelle Gefüge Estlands gilt der Grundsatz der Gewaltenteilung und des Gleichgewichts der Gewalten (§ 4 des Grundgesetzes). Die Normenhierarchie der Rechtsakte sieht folgendermaßen aus: An erster Stelle steht das Grundgesetz, gefolgt vom Recht der Europäischen Union, völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzen und Dekreten, Verordnungen der Regierung und Verordnungen der Minister. Neben den Basisrechtsakten gibt es auch noch hoheitliche Maßnahmen, die auf der Grundlage eines Gesetzes erlassen wurden und in der Hierarchie unterhalb von Gesetzen und Verordnungen angesiedelt sind. Jeder hoheitliche Akt muss mit den ranghöheren hoheitlichen Akten im Einklang stehen.

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