
Rückforderung von Public-Viewing-Gebühren
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Wer in Deutschland auf öffentlichen Plätzen die frei empfangbaren Spiele der Fußballweltmeisterschaft zeigen möchte (sog. Public-Viewing-Veranstaltungen), benötigt nur dann eine Lizenz hierfür, wenn er ein Eintrittsgeld oder etwas, das einem Eintrittsgeld entspricht, verlangt. Entscheidendes Kriterium ist das Verlangen eines Eintrittsgeldes und nicht etwa, ob die Veranstaltung einen kommerziellen oder nichtkommerziellen Charakter hat.