Dänisches Recht

Dänisches Recht

Dänemark war lange Zeit durch eine Rechtszerrsplitterung gekennzeichnet.  Echte Rechtseinheit entstand in Dänemark erst mit der Einführung des Absolutismus 1683 durch den Erlass des Danske Lov, der ersten europäischen Kodifikation in der Landessprache. Die dänische Rechtswissenschaft unterscheidet wie die kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht. Bis etwa 1800 zählte man zum Privatrecht neben dem Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht auch das Straf- und Prozessrecht. Mittlerweile zählen diese Gebiete neben dem Staatsverfassungs- und Verwaltungsrecht zum Öffentlichen Recht.

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