Zwangsräumung ohne Möbelpacker billiger: Der BGH bejaht die Herausgabevollstreckung einer Wohnung ohne Räumung.

Chinesisches Recht
26.04.20062573 Mal gelesen

Der Vollstreckungsauftrag kann auch bei Wohnraummietobjekten auf Herausgabe der Wohnung ohne Räumung beschränkt werden.

Dies ist möglich, wenn der Vermieter an allen pfändbaren sowie unpfändbaren Gegenständen in der Wohnung ein Vermieterpfandrecht geltend macht.

Der Vermieter hat diese Sachen zu verwahren bzw. auf Verlangen des Mieters die unpfändbaren Gegenstände herauszugeben.

Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung 766 II ZPO wegen in Ansatz gebrachter Kosten des Gerichtsvollziehers für die Räumung war erfolgreich.