Bosnisches Recht

Das bosnisch-hercegovinische Rechtssystem baut auf dem Rechtssystem des ehemaligen Jugoslawien auf. Dieser hat seinerseits deutsche und österreichische Elemente. Das Gerichtssystem ist in 28 Gemeindegerichten, 10 Kantonalgerichten und einem Obersten Gericht gegliedert. Ein nennenswerter Unterschied zu Deutschland befindet sich im Strafrecht. Die Promillegrenze liegt bei 0,3. Wird im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden die Schuld des Fahrers festgestellt, droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.