Argentinisches Recht

Argentinisches Recht

Die derzeitige argentinische Verfassung ist im Wesentlichen in zwei Etappen entstanden. Die erste umfasst den Text von 1853 und dessen Reformen von 1860, 1866, 1898 und l957, im Folgenden „Text von 1853/60“ genannt. Die zweite Etappe bezieht sich auf den 1994 verabschiedeten Verfassungstext. Die Verfassung beschreibt das Prinzip des estado de derecho (argentinische Version der Rule of Law) nicht ausdrücklich, aber nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs ist dies ein Verfassungsprinzip, das wiederholt in den Urteilen des Gerichts als entscheidend für die Republik Argentinien bezeichnet wird. Insbesondere hat es darauf hingewiesen, dass der estado de derecho effektive Gültigkeit haben, das heißt eine Realität sein müsse.

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