Albanisches Recht

Albanisches Recht

Die Verfassung der Republik Albanien gilt seit dem 28. November 1998. Die albanische Verfassung ist nach dem Vorbild der italienischen Verfassung und des deutschen Grundgesetzes entworfen. Nach der Präambel ist die Verfassung in 18 Abschnitte mit insgesamt 183 Artikeln gegliedert. Während die 1.-2. Abschnitte sich mit Menschenrecht beschäftigen, wird in den restlichen Abschnitten die Staatsorganisation geregelt. Auch hier findet sich Rechtsgebiete wie das Zivilrecht, das internationale Privatrecht und das Strafrecht wieder.

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