Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 03.02.1977, Az.: V B 6/76

Erschwerung der Vollziehung; Rechtfertigung der Anordnung von Sicherheitsleistung; Vollstreckung des Leistungsgebotes; Mitgliedstaat der EG; Abkommen zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs in Abgabensachen; Vollstreckung im Inland

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
03.02.1977
Aktenzeichen
V B 6/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10266
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 121, 297 - 297
  • BStBl II 1977, 351
  • DStR 1977, 357 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1977, 1256 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Im Rahmen des Verfahrens nach § 69 FGO ist eine die Anordnung von Sicherheitsleistung rechtfertigende Erschwerung der Vollziehung grundsätzlich auch dann anzunehmen, wenn ein späteres Leistungsgebot in einem Mitgliedstaat der EG zu vollstrecken wäre. Dies gilt nicht, wenn mit diesem Staat ein Abkommen zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs in Abgabensachen besteht, welches eine Vollstreckung unter gleichen Bedingungen wie im Inland gewährleistet (Anschluß an BFH-Urteil vom 27. August 1970 V R 102/67, BFHE 100, 291, BStBl II 1971, 1).