Bundesfinanzhof
Beschl. v. 03.02.1977, Az.: V B 6/76
Erschwerung der Vollziehung; Rechtfertigung der Anordnung von Sicherheitsleistung; Vollstreckung des Leistungsgebotes; Mitgliedstaat der EG; Abkommen zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs in Abgabensachen; Vollstreckung im Inland
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 03.02.1977
- Aktenzeichen
- V B 6/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1977, 10266
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 121, 297 - 297
- BStBl II 1977, 351
- DStR 1977, 357 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1977, 1256 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Im Rahmen des Verfahrens nach § 69 FGO ist eine die Anordnung von Sicherheitsleistung rechtfertigende Erschwerung der Vollziehung grundsätzlich auch dann anzunehmen, wenn ein späteres Leistungsgebot in einem Mitgliedstaat der EG zu vollstrecken wäre. Dies gilt nicht, wenn mit diesem Staat ein Abkommen zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs in Abgabensachen besteht, welches eine Vollstreckung unter gleichen Bedingungen wie im Inland gewährleistet (Anschluß an BFH-Urteil vom 27. August 1970 V R 102/67, BFHE 100, 291, BStBl II 1971, 1).