Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 21.11.1978, Az.: 1 ABR 67/76
Veränderte Auftragslage; Betriebsrat; Spruch der Einigungsstelle; Kurzarbeitszeit; Abbau der Kurzarbeit; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Betriebsübliche Arbeitszeit; Ausnahme-Arbeitszeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.11.1978
- Aktenzeichen
- 1 ABR 67/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 10134
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Bremen 17.08.1976 - 4 TaBV 11/76
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit
- DB 1979, 655-656 (Volltext mit amtl. LS)
- EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 7
- NJW 1979, 1847 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Kann infolge der veränderten Auftragslage die mit dem Betriebsrat vereinbarte (oder durch den Spruch der Einigungsstelle bestimmte) vorübergehende Kurzarbeitszeit früher als vorgesehen aufgehoben werden, so unterliegt der Abbau der Kurzarbeit in Rückführung auf die betriebsübliche Arbeitszeit als solcher nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3. Durch den Abbau der Kurzarbeit wird nicht die "betriebsübliche Arbeitszeit", sondern die vorübergehend festgelegte "Ausnahme-Arbeitszeit" verändert.