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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 21.11.1978, Az.: 1 ABR 67/76

Veränderte Auftragslage; Betriebsrat; Spruch der Einigungsstelle; Kurzarbeitszeit; Abbau der Kurzarbeit; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Betriebsübliche Arbeitszeit; Ausnahme-Arbeitszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.11.1978
Aktenzeichen
1 ABR 67/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10134
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 17.08.1976 - 4 TaBV 11/76

Fundstellen

  • AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit
  • DB 1979, 655-656 (Volltext mit amtl. LS)
  • EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 7
  • NJW 1979, 1847 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Kann infolge der veränderten Auftragslage die mit dem Betriebsrat vereinbarte (oder durch den Spruch der Einigungsstelle bestimmte) vorübergehende Kurzarbeitszeit früher als vorgesehen aufgehoben werden, so unterliegt der Abbau der Kurzarbeit in Rückführung auf die betriebsübliche Arbeitszeit als solcher nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3. Durch den Abbau der Kurzarbeit wird nicht die "betriebsübliche Arbeitszeit", sondern die vorübergehend festgelegte "Ausnahme-Arbeitszeit" verändert.