Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.10.1963, Az.: 4 AZR 354/62
Archivangestellte; Bibliotheksangestellte; Lückenausfüllung; Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsregelung; Bibliothek; Bücherei; Archiv
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.10.1963
- Aktenzeichen
- 4 AZR 354/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10175
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 03.07.1962 - 8 Sa 165/62
Rechtsgrundlagen
- § 1 TVG
- § 22 BAT
- Anl. 1 BAT
- § 3 TO A
Fundstellen
- DB 1964, 887
- JVBl 1964, 103
Amtlicher Leitsatz
1. Wenn in der VergGr 6b (neu) TO A/BAT die Archiv- und Bibliotheksangestellten in einer besonderen Fallgruppe nicht mehr erwähnt werden, dann ist dies keine Lücke, die in Anlehnung an die Tätigkeitsmerkmale der ersten Fallgruppe der VergGr VI B (neu) zu schließen ist.
2. Eine Lückenausfüllung durch die Gerichte kommt nur dann in Betracht, wenn ein unter den Tarif fallendes Arbeitsverhältnis seiner Art nach von den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsregelung überhaupt nicht erfaßt wird Gemäß Bemerkung Nr. 3 zu allen Vergütungsgruppen i.d.F. des Tarifvertrages von 15.01.1960 kommt die jeweils erste Fallgruppe für die Einstufung nicht in Betracht, wenn die Tätigkeit mit besonderen Tätigkeitsmerkmalen in einer niedrigeren oder höheren Vergütungsgruppe aufgeführt ist. Dies ist bei Tätigkeiten in Bibliotheken (Büchereien) und Archiven der Fall.