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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.09.1958, Az.: 2 AZR 356/56

Typische Wettbewerbsklausel; Uneingeschränkt revisible Vertragsklausel; Zulassung der Revision; Bindungswirkung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.09.1958
Aktenzeichen
2 AZR 356/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10216
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 7 zu § 550 ZPO
  • PraktArbR AGG § 69 Nr. 45

Amtlicher Leitsatz

1. Nicht jede Wettbewerbsklausel ist eine sogenannte "typische" und damit uneingeschränkt revisible Vertragsklausel.

2. An die vom LArbG ausgesprochene Zulassung der Revision ist das BAG stets gebunden.