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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.11.1978, Az.: 5 AZR 199/77

Betriebsveräußerung; Betriebsübergang; Konkursverwalter; Vergleichsverwalter; Konkurseröffnung; Veräußerung; Verpachtung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.11.1978
Aktenzeichen
5 AZR 199/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10096
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 30.11.1976 - 3 Sa 311/76

Fundstellen

  • DB 1979, 702-703 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 2634-2635 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es bleibt unentschieden, ob § 613a BGB auch bei einer Betriebsveräußerung durch den Konkurs- oder Vergleichsverwalter gilt. § 613a BGB ist jedenfalls nicht schon dann ausgeschlossen, wenn ein Betrieb, der "praktisch konkursreif ist, vor Konkurseröffnung veräußert oder verpachtet wird.