Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 09.02.2006, Az.: BVerwG 3 B 135.05

Anhörungsrüge auf Grund Nichtberücksichtigung einer Festsetzungsverjährung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
09.02.2006
Aktenzeichen
BVerwG 3 B 135.05
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2006, 11093
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 9. Februar 2006
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Liebler und Prof. Dr. Rennert
beschlossen:

Tenor:

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 10. Januar 2006 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rügeverfahrens.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 09.02.2006 - AZ: BVerwG 3 B 19.06

Kley
Liebler
Prof. Dr. Rennert