Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 16.03.1982, Az.: 1 ABR 63/80
Betriebsratsmitbestimmung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.03.1982
- Aktenzeichen
- 1 ABR 63/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 10113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Wuppertal 11.03.1980 7 BV 11/80
- LAG Düsseldorf 16.09.1980 - 18 TaBV 38/80
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 38, 148 - 159
- DB 1982, 1468
Amtlicher Leitsatz
Vom erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG ist eine Regelung nicht gedeckt, die dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht einräumen soll bei der Bestellung des jeweiligen Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines einzelnen Verbesserungsvorschlages und bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie im Einzelfall, auch wenn diese im Rahmen der vereinbarten Bewertungsgrundsätze getroffen werden soll. Die Einigungsstelle ist für den Erlaß einer Regelung mit einem solchen Inhalt nicht zuständig.