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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.05.1968, Az.: 4 AZR 243/67

Arbeitnehmer von Spielbanken; Troncaufkommens; Angestellte der Spielbanken

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.05.1968
Aktenzeichen
4 AZR 243/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 6 zu § 611 BGB Croupier
  • DB 1968, 2042 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nach den Tarifverträgen für die Arbeitnehmer der Spielbanken Bad Neuenahr und Bad Dürkheim vom 06.03.1961 und vom 31.12.1963 besteht kein Anspruch auf Verwendung des gesamten Troncaufkommens zugunsten der Angestellten der Spielbanken Bad Neuenahr und Bad Dürkheim.