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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 30.03.1965, Az.: 2 BvR 341/60

Vertretung eines vorsitzenden Richters; Verstoß gegen GG; Regelmäßiger Vertreter

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.03.1965
Aktenzeichen
2 BvR 341/60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1965, 10433
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Dortmund 29.01.1959 - 9 KMs 1/57
BGH - 06.11.1959 - AZ: 4 StR 376/59

Fundstellen

  • BVerfGE 18, 423 - 428
  • DRiZ 1965, 201-203
  • MDR 1965, 546 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1965, 1223-1224 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn für eine kurze Übergangszeit ein von der Justizverwaltung erst zu ernennender Vorsitzender Richter im voraus für das neue Geschäftsjahr zum ordentlichen Vorsitzenden und ein Richter am Landgericht zu dessen - einstweiligen - regelmäßigen Vertreter ernannt wird, so verstößt dies nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.