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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.12.1957, Az.: 3 AZR 92/55

Lehrbeauftragte an Hochschulen; Lehrbeauftragte an hochschulähnlichen Instituten; Privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis; Lehrbefugnis; Lehrauftrag; Freies Dienstverhältnis; Arbeitnehmerähnliche Stellung; Kettenarbeitsverträge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.12.1957
Aktenzeichen
3 AZR 92/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10111
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 3 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten

Amtlicher Leitsatz

1. Lehrbeauftragte an Hochschulen und hochschulähnlichen Instituten können im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen stehen, auch wenn die Lehrbefugnis als solche öffentlich-rechtlichen Ursprungs ist. Wird ein Lehrauftrag nur für ein Semester erteilt, so handelt es sich um ein freies Dienstverhältnis, das eine arbeitnehmerähnliche Stellung begründet.

2. Von Semester zu Semester erneuerte Lehraufträge sind nicht als unzulässige Kettenarbeitsverträge anzusehen.