Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.12.1957, Az.: 3 AZR 92/55
Lehrbeauftragte an Hochschulen; Lehrbeauftragte an hochschulähnlichen Instituten; Privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis; Lehrbefugnis; Lehrauftrag; Freies Dienstverhältnis; Arbeitnehmerähnliche Stellung; Kettenarbeitsverträge
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.12.1957
- Aktenzeichen
- 3 AZR 92/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10111
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 3 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten
Amtlicher Leitsatz
1. Lehrbeauftragte an Hochschulen und hochschulähnlichen Instituten können im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen stehen, auch wenn die Lehrbefugnis als solche öffentlich-rechtlichen Ursprungs ist. Wird ein Lehrauftrag nur für ein Semester erteilt, so handelt es sich um ein freies Dienstverhältnis, das eine arbeitnehmerähnliche Stellung begründet.
2. Von Semester zu Semester erneuerte Lehraufträge sind nicht als unzulässige Kettenarbeitsverträge anzusehen.