Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.10.1987, Az.: V ZR 85/86
Rückabwicklung; Grundstücksübertragung; Bebauung; Wertersatz; Unmöglichkeit; Miteigentumsanteil
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.10.1987
- Aktenzeichen
- V ZR 85/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13045
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DNotZ 1988, 364-365
- NJW-RR 1988, 584-585 (Volltext mit red. LS)
- WM 1987, 1533
Redaktioneller Leitsatz
Bei der Rückabwicklung einer nach Bebauung oder baulicher Umgestaltung vorhandener Gebäude durch den Erwerber kann Wertersatz wegen Unmöglichkeit der Herausgabe (Abs. 2) verlangt werden nach Abwägung der wirtschaftlichen Interessen und Zumutbarkeit. Dies gilt insbesondere für den Fall, nach dem eine Schenkung über eines mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteils (Umbau eines Stalls in ein Wohngebäude) widerrufen wurde.