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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.10.1987, Az.: V ZR 85/86

Rückabwicklung; Grundstücksübertragung; Bebauung; Wertersatz; Unmöglichkeit; Miteigentumsanteil

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.10.1987
Aktenzeichen
V ZR 85/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13045
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DNotZ 1988, 364-365
  • NJW-RR 1988, 584-585 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1987, 1533

Redaktioneller Leitsatz

Bei der Rückabwicklung einer nach Bebauung oder baulicher Umgestaltung vorhandener Gebäude durch den Erwerber kann Wertersatz wegen Unmöglichkeit der Herausgabe (Abs. 2) verlangt werden nach Abwägung der wirtschaftlichen Interessen und Zumutbarkeit. Dies gilt insbesondere für den Fall, nach dem eine Schenkung über eines mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteils (Umbau eines Stalls in ein Wohngebäude) widerrufen wurde.