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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.12.1983, Az.: 2 RU 75/82

Gemeinsame Fahrt; Arbeitsstelle; Andere versicherte Personen; Aufnehmen einer Tätigkeit; Versicherungsschutz

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.12.1983
Aktenzeichen
2 RU 75/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10727
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Schleswig 30.08.1982 - S 8 U 105/81

Fundstellen

  • NJW 1984, 1652 (amtl. Leitsatz)
  • SozR 2200 § 550 Nr 60
  • VersR 1985, 264 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Wer andere versicherte Personen gemeinsam in einem Fahrzeug zur Arbeit fährt, selbst jedoch eine Tätigkeit nicht aufnehmen will, ist auch dann nicht nach § 550 Abs. 1 und 2 Hr. 2 RVO versichert, wenn er gewöhnlich Mitglied der Fahrgemeinschaft ist.