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§ 83 LDG - Dienstvorgesetzte

Bibliographie

Titel
Landesdisziplinargesetz (LDG)
Amtliche Abkürzung
LDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
211-1

Der Minister des Innern kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Vorgesetzte der Polizeivollzugsbeamten als Dienstvorgesetzte im Sinne dieses Gesetzes gelten.