Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1989, Az.: IVa ZR 74/88
Beamtenklausel; Dienstunfähigkeit; Berufsunfähigkeit; Altersgrenze
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 14.06.1989
- Aktenzeichen
- IVa ZR 74/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 13360
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 2 Nr. 3 BB-BUZ
Fundstellen
- MDR 1990, 35-36 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW-RR 1989, 1050-1052 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Reichweite einer sogenannten Beamtenklausel, nach der es als vollständige Berufsunfähigkeit gilt, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit aus dem öffentlichen Dienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
2. In einer Klausel mit dem Wortlaut des § 2 Nr. 3 der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (VerBAV 75, 2) ist eine unwiderlegbare Vermutung enthalten.