Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1989, Az.: IVa ZR 74/88

Beamtenklausel; Dienstunfähigkeit; Berufsunfähigkeit; Altersgrenze

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.06.1989
Aktenzeichen
IVa ZR 74/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13360
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1990, 35-36 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1989, 1050-1052 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Reichweite einer sogenannten Beamtenklausel, nach der es als vollständige Berufsunfähigkeit gilt, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit aus dem öffentlichen Dienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

2. In einer Klausel mit dem Wortlaut des § 2 Nr. 3 der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (VerBAV 75, 2) ist eine unwiderlegbare Vermutung enthalten.