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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 16.10.1977, Az.: 1 BvQ 5/77

Schutz des menschlichen Lebens; Staatlichen Organe; Effektiven Schutz; Eigene Verantwortung; Lebensbedrohende terroristische Erpressungen; Fall Hanns-Martin Schleyer

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.10.1977
Aktenzeichen
1 BvQ 5/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10981
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 46, 160 - 165
  • DÖV 1977, 896 (Volltext mit amtl. LS)
  • JA 2005, 25-26 (Volltext)
  • JZ 1977, 750-751
  • NJW 1977, 2255 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Der Staat verpflichten sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG jedes menschliche Leben umfassend zu schützen.

  2. 2.

    Grundsätzlich in eigener Verantwortung zu entscheiden ist, wie die staatlichen Organe ihre Verpflichtung zu einem effektiven Schutz des Lebens zu erfüllen zu haben.

  3. 3.

    Die Besonderheit des Schutzes gegen lebensbedrohende terroristische Erpressungen ist dadurch geprägt, daß die gebotenen Maßnahmen dem Aufkommen singulärer Lagen angepaßt sein müssen. Sie können weder immer im voraus normiert noch aus einem Individualgrundrecht als Norm abgeleitet werden (Fall Hanns-Martin Schleyer).