Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 25.07.1963, Az.: 1 BvR 542/62
Hirnelektrische Untersuchung; Elektroenzephalographie; Körperliche Unversehrtheit; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Hirnkammerluftfüllung; Pneumoenzephalographie
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 25.07.1963
- Aktenzeichen
- 1 BvR 542/62
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1963, 10284
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Braunschweig 11.08.1962 - 5 Ds 98/61
- LG Braunschweig 31.08.1962 - 13 Qs 285/62
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 17, 109
- BVerfGE 17, 108 - 120
- DÖV 1965, 286 (amtl. Leitsatz)
- JZ 1963, 751 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1964, 23 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1963, 2368-2370 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Selbst wenn man mit ihr einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sieht ist eine hirnelektrische Untersuchung (Elektroenzephalographie) zum Nachweis bzw. Ausschluß einer hirnorganischen Erkrankung zumutbar.
2. Zu untersuchen ist, ob die Frage einer hirnorganischen Erkrankung mit Hilfe einer stationären Beobachtung und/oder der Elektroenzephalographie zu klären ist, wogegen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor der Anordnung einer Hirnkammerluftfüllung (Pneumoenzephalographie) abzuwägen wäre. Im Einzelfall kann es auch angebrachter
sein, zunächst die Beweisaufnahme zum äußeren Tatbestand durchzuführen.