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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 25.07.1963, Az.: 1 BvR 542/62

Hirnelektrische Untersuchung; Elektroenzephalographie; Körperliche Unversehrtheit; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Hirnkammerluftfüllung; Pneumoenzephalographie

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
25.07.1963
Aktenzeichen
1 BvR 542/62
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1963, 10284
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Braunschweig 11.08.1962 - 5 Ds 98/61
LG Braunschweig 31.08.1962 - 13 Qs 285/62

Fundstellen

  • BVerfGE 17, 109
  • BVerfGE 17, 108 - 120
  • DÖV 1965, 286 (amtl. Leitsatz)
  • JZ 1963, 751 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1964, 23 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1963, 2368-2370 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Selbst wenn man mit ihr einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sieht ist eine hirnelektrische Untersuchung (Elektroenzephalographie) zum Nachweis bzw. Ausschluß einer hirnorganischen Erkrankung zumutbar.

2. Zu untersuchen ist, ob die Frage einer hirnorganischen Erkrankung mit Hilfe einer stationären Beobachtung und/oder der Elektroenzephalographie zu klären ist, wogegen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor der Anordnung einer Hirnkammerluftfüllung (Pneumoenzephalographie) abzuwägen wäre. Im Einzelfall kann es auch angebrachter

sein, zunächst die Beweisaufnahme zum äußeren Tatbestand durchzuführen.