Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.06.1972, Az.: 5 AZR 6/72
Lohnfortzahlung; Beschäftigungsort; Krankheit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.06.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 6/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10061
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 12.10.1971 - 4 Sa 58/71
Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 S. 1 LohnFG
Fundstellen
- DB 1972, 1536-1537 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 1832 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Erleidet ein Arbeiter bei der Anreise zu seinem neuen Beschäftigungsort einen Unfall, der zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit führt, so hat er (noch) keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung weil er nicht "nach Beginn der Beschäftigung" an seiner Arbeitsleistung verhindert wird.
2. Die Anreise zum neuen Beschäftigungsort ist dem erstmaligen Gang zum Arbeitsplatz nicht gleichzusetzen.