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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.07.1971, Az.: 2 AZR 250/70

Zeugnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.07.1971
Aktenzeichen
2 AZR 250/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10140
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 06.05.1970 - 5 Sa 155/70

Fundstellen

  • BB 1971, 1280
  • DB 1971, 1923 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Es liegt dem Arbeitgeber ob, das Zeugnis zu formulieren. Er ist frei bei seiner Entscheidung, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will. Das Zeugnis muß nur wahr sein und darf auch dort keine Auslassungen enthalten, wo der Leser eine positive Hervorhebung erwartet (etwa Ehrlichkeit eines Kassierers).