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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.12.1972, Az.: 5 AZR 324/72

Prozeßvergleich; Außergerichtlicher Vergleich; Nicht beteiligter Dritter; Außergerichtlicher Vergleich

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.12.1972
Aktenzeichen
5 AZR 324/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10134
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 14.03.1972 - 7 Sa 124/71

Fundstellen

  • ARST 1973, 90
  • NJW 1973, 918-919 (Volltext mit amtl. LS) "Auswirkungen"

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Prozeßvergleich kann gleichzeitig einen außergerichtlichen Vergleich mit einem am Prozeß nicht beteiligten Dritten beinhalten.

2. Kläger in einem außergerichtlichen Vergleich das Verfahren für erledigt erklärt hat.