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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.12.1962, Az.: 2 BvR 612/62

Besetzung einer Strafkammer; Schutz vor Willkür; Verstoß gegen GG

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.12.1962
Aktenzeichen
2 BvR 612/62
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 10205
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Celle 27.09.1962 - 1 Ss 228/62
nachfolgend
LG Hannover 23.02.1963 - 15 Ls 30/61

Fundstellen

  • BVerfGE 15, 245 - 249
  • MDR 1963, 194 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Das Grundrecht bietet nur Schutz vor Willkür, nicht aber vor Irrtum. Deshalb ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht dadurch verletzt, wenn ein Wechsel in der Besetzung einer Strafkammer unter Verstoß gegen § 63 Abs. 2 GVG zustande kommt.