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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.02.1976, Az.: BVerwG 4 C 74/74

Anlaufen der Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung; Form des Widerspruchs; Wiedereinsetzung in vorigen Stand

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.02.1976
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 74/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11301
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 50, 248
  • NJW 1976, 1332

Amtlicher Leitsatz

1. Das Anlaufen der Widerspruchsfrist setzt nicht voraus, daß der Beteiligte in der Rechtsbehelfsbelehrung über die erforderliche Form des Widerspruchs belehrt wurde.

2. Ist mangels Belehrung über die Form der Widerspruch zunächst nur mündlich und danach verspätet schriftlich eingelegt worden, so kann dies unter Umständen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen.