Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.02.1976, Az.: BVerwG 4 C 74/74
Anlaufen der Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung; Form des Widerspruchs; Wiedereinsetzung in vorigen Stand
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 27.02.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 74/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11301
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 50, 248
- NJW 1976, 1332
Amtlicher Leitsatz
1. Das Anlaufen der Widerspruchsfrist setzt nicht voraus, daß der Beteiligte in der Rechtsbehelfsbelehrung über die erforderliche Form des Widerspruchs belehrt wurde.
2. Ist mangels Belehrung über die Form der Widerspruch zunächst nur mündlich und danach verspätet schriftlich eingelegt worden, so kann dies unter Umständen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen.