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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.07.1969, Az.: 5 AZR 489/68

Gleichgestellter Lohngewerbetreibender; Gleichgestellter Hausgewerbetreibender; Auftragsvergabe; Umfang der Gleichstellung; Nachzahlungsverlangen; Preiskalkulation; Verlustgeschäft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.07.1969
Aktenzeichen
5 AZR 489/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10049
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

nachfolgend
LAG München 31.07.1969 - 6 Sa 155/68 N

Fundstelle

  • DB 1969, 1655 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein gleichgestellter Lohn- oder Hausgewerbetreibender dem Auftraggeber bei der Auftragsvergabe zugesichert, er werde wegen Überschreitens der für den Umfang der Gleichstellung maßgeblichen Grenze der Zahl seiner Hilfskräfte nicht von der Gleichstellung erfaßt, so ist ein späteres auf die Gleichstellung gestütztes Nachzahlungsverlangen in der Regel mißbräuchlich, sofern der Auftraggeber durch die Zusicherung zu einer ihn nicht lediglich geringfügig benachteiligenden Preiskalkulation veranlaßt worden ist; es ist darüber hinaus nicht erforderlich, daß die unrichtige Zusicherung der Anlaß für ein erhebliches Verlustgeschäft auf seiten des Auftraggebers gewesen ist (insoweit abweichend von BAG 15.12.1960 5 AZR 437/58 = AP Nr. 2 zu § 2 HAG).