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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.10.1977, Az.: 4 RJ 151/76

Arbeitgeber; Entgeltbescheinigung; Zu erwartendes Entgelt; Künftige Änderungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.10.1977
Aktenzeichen
4 RJ 151/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10775
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 10.03.1976 - S 5 J 774/74
LSG Celle 10.11.1976 - L 2 J 82/76

Fundstellen

  • BSGE 45, 72 - 76
  • SozR 2200 § 1401 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

In der Entgeltsbescheinigung, die der Arbeitgeber für den Antrag auf Altersruhegeld des Versicherten vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - bis zu 3 Monaten im voraus - ausstellt, sind künftige Veränderungen in der Höhe des zu erwartenden Entgelts gegenüber dem Entgelt der letzten 6 Monate dann zu berücksichtigen, wenn sie zZt der Ausstellung der Bescheinigung für den Arbeitgeber voraussehbar sind.