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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.12.2002, Az.: 2 BvR 1660/02

Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven richterlichen Rechtsschutz; Einlegung einer Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss; Fehlen des Rechtsschutzinteresses bei Einlegung einer Beschwerde zwei Jahre nach dem Abschluss des Verfahrens

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.12.2002
Aktenzeichen
2 BvR 1660/02
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2002, 28102
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DSB 2003, 21 (red. Leitsatz)
  • NJW 2003, 1514-1515 (Volltext mit amtl. LS)
  • NPA 2003
  • NVWZ 2003, 981 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 2003, 981 (red. Leitsatz)
  • wistra 2003, 258-259 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wird eine erst zwei Jahre nach dem Vollzug der Durchsuchung und nach endgültigem Abschluss des gesamten Verfahrens eingelegte Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss wegen fehelnden Rechtsschutzinteresses als unzulässig angesehen, verstößt dies nicht gegen das Grundrecht auf effektiven richterlichen Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG.