Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.06.1972, Az.: 4 AZR 268/71
Unverheiratete Angestellte; Haushaltszuschlag; Ausländischer Dienstort; Eigener Haushalt; Vereinbarkeit mit GG; Rechtlicher Bestand des Berufsbeamtentums; Alimentationsprinzip
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.06.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 268/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10084
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 33 Abs. 1 BAT
- § 26 Abs. 2 BBesG
- Art. 3 GG
- Art. 33 Abs. 5 GG
Fundstellen
- BAGE 24, 300 - 307
- AP Nr. 1 zu § 26 BBesG
Amtlicher Leitsatz
1. Unverheirateten Angestellten die unter die BAT SR 2d fallen, kann der halbe Haushaltszuschlag (BBEsG § 26 Abs. 2) gewährt werden, wenn sie am ausländischen Dienstort einen eigenen Haushalt führen.
2. Diese Regelung verstößt nicht gegen GG Art. 3.
3. GG Art 33 Abs. 5 soll insbesondere den rechtlichen Bestand des Berufsbeamtentums und das damit verbundene Alimentationsprinzip Konkretisierung besonderer besoldungsrechtlicher Kann-Bestimmungen, wie des BBesG § 26 Abs. 2, durch Verwaltungsvorschriften aus.