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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.06.1972, Az.: 4 AZR 268/71

Unverheiratete Angestellte; Haushaltszuschlag; Ausländischer Dienstort; Eigener Haushalt; Vereinbarkeit mit GG; Rechtlicher Bestand des Berufsbeamtentums; Alimentationsprinzip

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.06.1972
Aktenzeichen
4 AZR 268/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10084
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 24, 300 - 307
  • AP Nr. 1 zu § 26 BBesG

Amtlicher Leitsatz

1. Unverheirateten Angestellten die unter die BAT SR 2d fallen, kann der halbe Haushaltszuschlag (BBEsG § 26 Abs. 2) gewährt werden, wenn sie am ausländischen Dienstort einen eigenen Haushalt führen.

2. Diese Regelung verstößt nicht gegen GG Art. 3.

3. GG Art 33 Abs. 5 soll insbesondere den rechtlichen Bestand des Berufsbeamtentums und das damit verbundene Alimentationsprinzip Konkretisierung besonderer besoldungsrechtlicher Kann-Bestimmungen, wie des BBesG § 26 Abs. 2, durch Verwaltungsvorschriften aus.