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§ 23 AbgG - Leistungsausschluss

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Abgeordnetengesetz
Redaktionelle Abkürzung
AbgG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
1101-1

Mitglieder, die ihr Mandat nach der letzten Plenarsitzung einer Wahlperiode der Bürgerschaft erworben haben, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach § 3.