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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.01.1979, Az.: 1 ABR 78/76

Verlangen des Betriebsrats; Besetzung von Arbeitsplätzen; Innerbetriebliche Ausschreibung; Eigenart eines Tendenzunternehmens; Tendenzträger; Tendenzbeeinträchtigung; Personelle Einzelmaßnahme; Verweigerung der Zustimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.01.1979
Aktenzeichen
1 ABR 78/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 10177
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 02.07.1976 - 6(H) TaBV 9/76

Fundstellen

  • AfP 1979, 371-373
  • BB 1979, 1555
  • DB 1979, 1608
  • DB 1979, 1609-1610 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Dem Verlangen des Betriebsrats, Arbeitsplätze. die besetzt werden sollen, innerbetrieblich auszuschreiben (BetrVG § 93), steht die Eigenart eines Tendenzunternehmens (-betriebs) - jedenfalls in aller Regel - auch dann nicht entgegen, wenn sich die Ausschreibung auf sog. Tendenzträger erstrecken soll. Die Frage der Tendenzbeeinträchtigung stellt sich erst, wenn der Betriebsrat wegen einer unterbliebenen Ausschreibung seine Zustimmung zur personellen Einzelmaßnahme verweigern will (BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5).