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Art. 117 AGSG - Bayerisches Landesamt für Pflege

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
Amtliche Abkürzung
AGSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
86-7-A/G

(1) 1Es besteht ein Bayerisches Landesamt für Pflege mit Sitz in Amberg. 2Es ist dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention nachgeordnet.

(2) Nach Maßgabe gesonderter Vorschriften erfüllt es zentrale überregionale Fach- und Vollzugsaufgaben, insbesondere aus den Bereichen Pflege sowie Hospiz- und Palliativversorgung.