Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.03.1994, Az.: BVerwG 6 P 24/92
Einstellung von ABM-Kräften; Dienststelle des Bundes; Mitbestimmung des Personalrats; Eignungsbeurteilung; Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 15.03.1994
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 P 24/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13399
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OVG Berlin 30.06.1992 - PV Bund 3.89
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DÖV 1995, 696 (amtl. Leitsatz)
- NJ 1994, 544 (amtl. Leitsatz)
- ZTR 1995, 188 (amtl. Leitsatz)
- ZfPR 1994, 112-115 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Einstellung von ABM-Kräften bei einer Dienststelle des Bundes unterliegt auch dann der Mitbestimmung des bei dieser gebildeten Personalrats, wenn im Anschluß an die maßgebliche Eignungsbeurteilung durch diese Dienststelle zunächst ein Arbeitsverhältnis mit einem Bundesland begründet wird, dessen einziger Zweck es ist, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in der Einrichtung des Bundes zu ermöglichen.