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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.03.1994, Az.: BVerwG 6 P 24/92

Einstellung von ABM-Kräften; Dienststelle des Bundes; Mitbestimmung des Personalrats; Eignungsbeurteilung; Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.03.1994
Aktenzeichen
BVerwG 6 P 24/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13399
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Berlin 30.06.1992 - PV Bund 3.89

Fundstellen

  • DÖV 1995, 696 (amtl. Leitsatz)
  • NJ 1994, 544 (amtl. Leitsatz)
  • ZTR 1995, 188 (amtl. Leitsatz)
  • ZfPR 1994, 112-115 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Einstellung von ABM-Kräften bei einer Dienststelle des Bundes unterliegt auch dann der Mitbestimmung des bei dieser gebildeten Personalrats, wenn im Anschluß an die maßgebliche Eignungsbeurteilung durch diese Dienststelle zunächst ein Arbeitsverhältnis mit einem Bundesland begründet wird, dessen einziger Zweck es ist, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in der Einrichtung des Bundes zu ermöglichen.