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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.08.1977, Az.: 5 AZR 290/76

Abhängigkeit; Theaterintendant; Freilichtaufführung; Nebenberuf; Arbeitnehmereigenschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.08.1977
Aktenzeichen
5 AZR 290/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10077
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Neumünster 23.10.1975 - 1 Ca 293/75
LAG Kiel 08.03.1976 - 3 Sa 39/76

Fundstelle

  • AP Nr 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit

Amtlicher Leitsatz

Ein Theaterintendant, der mehrere Jahre hindurch nebenberuflich während jeweils vier Wochen eine Freilichtaufführung leitet und der den weitaus überwiegenden Teil seiner Einkünfte aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Theaterintendant bezieht, ist weder Arbeitnehmer der Stadt Bad Segeberg noch arbeitnehmerähnliche Person.